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Schadensfall in der Auslands Krankenversicherung
Um Ihren Schaden möglichst schnell bearbeiten zu können, benötigt LTA Reiseschutz folgende
Unterlagen:
- Komplett ausgefüllte und unterschriebene Schadenanzeige
- Buchungsbestätigung in Kopie
Haben Sie sich in einem Land, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ärztlich
behandeln lassen, bitten wir Sie, die Kosten bei Ihrer Krankenkasse einzureichen und das
Abrechnungsschreiben sowie die mit einem Bearbeitungszeichen versehenen Kostenbelege
beizufügen.
Länder mit Sozialversicherungsabkommen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)
Stand 22.11.2013
Bitte beachten Sie bei Ihrem nächsten Besuch in den folgenden Ländern:
Bosnien-Herzegowina – Montenegro – Tunesien – Türkei
auf die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins oder „Anspruchsbescheinigung T/A 11“ anstelle der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC Ihrer Krankenkasse, da diese für die Leistungen der medizinischen Grundversorgung zuständig ist.
- Für alle anderen Länder, benötigen wir lediglich die Originalrechnungen zu Arzt – und Krankenhausbehandlungen
- Zahlungsnachweise über die Höhe der gezahlten Behandlungsrechnungen (z.B. Kreditkartenabrechnung, Kontoauszug)
Für Rückfragen steht das LTA Service Team Ihnen unter der Rufnummer: 06204- 70 150 60 zur Verfügung.
Schaden am Reisegepäck
Bei einem Schaden in der Reisegepäck Versicherung:
- Komplett ausgefüllte und unterschriebene Schadensanzeige
- Buchungsbestätigung in Kopie
- Polizeiliche Anzeige / Polizeiprotokoll bei Schäden durch strafbare Handlungen wie z.B. Diebstahl
- Schäden an aufgegebenem Gepäck machen Sie bitte (aufgrund der gesetzlichen Haftung) zuerst gegenüber dem Beförderungsunternehmen geltend und reichen das Bestätigungsschreibens mit bei
- Schäden durch Raub und Diebstahl aus KFZ und Einbruch/Diebstahl aus geschlossenen Gebäuden machen Sie bitte zuerst bei Ihrer Hausratversicherung geltend. Aufgrund der Neuwertentschädigung ist hier eine höhere Erstattung der Kosten zu erwarten.
Für Rückfragen steht Ihnen das Service Team von LTA unter der Rufnummer: 06204- 70 150 60 zur Verfügung.
Was ist zu tun?
Um Ihren Schaden möglichst schnell bearbeiten zu können, benötigt LTA Reiseschutz insbesondere folgende Unterlagen:
Bei Schaden in der Reiserücktritt- & Reiseabbruch Versicherung:
- Komplett ausgefüllte und unterschriebene Schadenanzeige
- Buchungsbestätigung in Kopie
- Stornokostenabrechnung im Original
- Komplett ausgefüllter und unterschriebener ärztlicher Fragebogen bei unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung und unerwartete Impfunverträglichkeit
- Ausführliche schriftliche Beantwortung eines Facharztes für Psychiatrie bei akuten psychiatrischen Erkrankungen
- Entsprechende Krankenhausberichte bei stationären Aufenthalten
- Sterbeurkunde bei Tod
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Kündigungsschreiben bei Verlust des Arbeitsplatzes
- Nachweise bei Schäden am Eigentum
- Schreiben der gerichtlichen Vorladung
Für Rückfragen steht Ihnen das Service Team von LTA unter der Rufnummer: 06204- 70 150 60 zur Verfügung.
Anfragen richten Sie bitte an
Lifecard-Travel-Assistance
Gesellschaft für Reiseschutz mbH
Besselstraße 25
68219 Mannheim
Telefon: +49 621-12832-20
Telefax: +49 621-12832-22
E-Mail: info@lta-reiseschutz.de
Medizinische 24-Stunden-Notrufnummer:
Umbuchungsversicherung
Um Ihren Schaden möglichst schnell bearbeiten zu können, benötigt die LTA folgende Unterlagen:
- komplett ausgefüllte und unterschriebene Schadensanzeige
- Darlegung der persönlichen Gründe für die Umbuchung
- Buchungsbestätigung in Kopie der ursprünglich gebuchten Reise
- Buchungsbestätigung über die umgebuchten Reiseleistungen
Für Rückfragen steht das LTA Service Team Ihnen unter der Rufnummer: 06204- 70 150 60 zur Verfügung.
Versicherungsbedingungen
Nachfolgende Versicherungsbedingungen stehen zum Download bereit:
LTA-Versicherungsbedingungen All in One gültig ab 07.2019 | Download |
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LTA-Basic Versicherungsbedingungen gültig ab 07.2019 | Download |
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LTA-Flexible gültig ab 07.2019 | Download |
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LTA-Gruppenversicherung gültig ab 07.2019 | Download |
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LTA-Faltblatt All in One ab 2019 | Download |
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LTA-Auslandsservice ab 2019 | Download |
LTA-Versicherungsbedingungen All in One gültig ab 01.01.2017 | Download |
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LTA-Basic Versicherungsbedingungen gültig ab 01.01.2017 | Download |
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LTA-Gruppenversicherungsbedingungen | Download |
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LTA-Versicherungsbedingungen All in One gültig bis 31.12.2016 | Download |
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LTA-Basic Versicherungsbedingungen gültig bis 31.12.2016 | Download |
Weitere Infos
Versicherer ist die
HDI Global SE
HDI-Platz 1 - 30659 Hannover
Handelsregister: Sitz Hannover, HR Hannover B60320
Anfragen und Schadensmitteilungen sind zu richten an:
Lifecard-Travel-Assistance
Gesellschaft für Reiseschutz mbH
Besselstraße 25
68219 Mannheim
Telefon: +49 6204 70 150 60
E-Mail: info@lta-reiseschutz.de
Medizinische 24-Stunden-Notrufnummer:
Rufnummern aus dem Ausland:
USA, Kanada, Bahamas, Dom. Rep., Jamaika, Barbados, Antigua, St. Lucia, Puerto Rico, Brasilien:
Telefon: 00 49 6204 70 150 40
Kuba, Costa Rica, Panama, Nicaragua, Haiti, Südamerika (außer Brasilien):
Telefon: 011 49 6204 70 150 40
Mexico:
Telefon: 98 49 6204 70 150 40
Tobago, Trinidad:
Telefon: 01 49 6204 70 150 40
Guadeloupe, Martinique, Reunion:
Telefon: 19 49 6204 70 150 40